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Home > Trinkwassergebühr
Die Trinkwassergebühren ab 2025 sind wie folgt festgesetzt (Gemeindeausschussbeschluss 294 vom 20.12.2024):
1. Jährlicher Fixtarif (laut größe des Zählers):
*die Beträge verstehen sich zuzüglich Mwst
2. Verbrauchsabhängige Trinkwassertarife gemäß Art. 5/bis, Absatz 4, 5, 6 und 7 der Gemeindeverordnung:
* die Beträge verstehen sich zuzüglich der Mwst
Siehe auch:
Tarife Trinkwasserversorgungsdienst